BAUANTRAG

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Baugenehmigung

In den meisten Fällen benötigen Sie keine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung, solange sie bestimmte Größenbeschränkungen nicht überschreitet. Die genauen Regelungen variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland. Hier ist eine Übersicht über die maximal zulässigen Flächen, Tiefen und Volumina für genehmigungsfreie Terrassenüberdachungen in den verschiedenen Bundesländern:

  • Baden-Württemberg: max. 30 m² Fläche
  • Bayern: max. 30 m² Fläche, max. 3 m Tiefe
  • Berlin: max. 30 m² Fläche, max. 3 m Tiefe
  • Brandenburg: max. 30 m² Fläche, max. 4 m Tiefe
  • Bremen: max. 30 m² Fläche, max. 3,50 m Tiefe
  • Hamburg: max. 30 m² Fläche, max. 3 m Tiefe
  • Hessen: Terrassenüberdachungen sind generell genehmigungsfrei
  • Mecklenburg-Vorpommern: max. 30 m² Fläche, max. 3 m Tiefe
  • Niedersachsen: max. 30 m² Fläche
  • Nordrhein-Westfalen: max. 30 m² Fläche, max. 4,50 m Tiefe
  • Rheinland-Pfalz: max. 50 m³ Volumen
  • Saarland: max. 36 m² Fläche, max. 3 m Tiefe
  • Sachsen: max. 30 m² Fläche, max. 3 m Tiefe
  • Sachsen-Anhalt: max. 30 m² Fläche, max. 3 m Tiefe
  • Schleswig-Holstein: max. 30 m² Fläche, max. 3 m Tiefe
  • Thüringen: max. 30 m² Fläche, max. 4 m Tiefe

 

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine Übersicht ist und es regionale Besonderheiten und Ausnahmen geben kann. Wir empfehlen Ihnen, sich mit den örtlichen Bauämtern oder unseren Experten in Verbindung zu setzen, um die genauen Bestimmungen für Ihre Region zu klären.

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Mindestabstand zum Nachbargrundstück: Wichtige Informationen zur Einhaltung der Grenzabstände

Wenn Sie planen, Ihre Terrassenüberdachung entlang der Grundstücksgrenze zu bauen, ist es wichtig, den erforderlichen Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten. Um dies zu umgehen, können Sie einen Grenzabstand einhalten. Die genauen Regelungen für den Grenzabstand werden von jedem Bundesland individuell festgelegt. Im Allgemeinen gilt jedoch, dass ein Mindestgrenzabstand von 3 Metern sicher ist.

Hier ist eine Übersicht über die empfohlenen Grenzabstände in den verschiedenen Bundesländern:

  • Baden-Württemberg: mind. 2 m
  • Bayern: mind. 3 m
  • Berlin: mind. 3 m
  • Brandenburg: mind. 3 m
  • Bremen: mind. 2,50 m
  • Hamburg: mind. 2,50 m
  • Hessen: mind. 3 m
  • Mecklenburg-Vorpommern: mind. 3 m
  • Niedersachsen: mind. 3 m
  • Nordrhein-Westfalen: mind. 3 m
  • Rheinland-Pfalz: mind. 3 m
  • Saarland: mind. 3 m
  • Sachsen: mind. 3 m
  • Sachsen-Anhalt: mind. 3 m
  • Schleswig-Holstein: mind. 3 m
  • Thüringen: mind. 3 m

 

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine Übersicht ist und es regionale Unterschiede geben kann. Um genaue Informationen zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, die örtlichen Bauämter oder unsere Experten zu konsultieren. Sie helfen Ihnen gerne weiter und klären die spezifischen Bestimmungen für Ihre Region.

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Wissenswertes zum Bauantrag für Ihre Terrassenüberdachung

Um Ihre Terrassenüberdachung ordnungsgemäß zu errichten, könnte eine Baugenehmigung erforderlich sein. Diese können Sie beim örtlichen Bauamt beantragen. Die Kosten für den Bauantrag variieren je nach Bundesland und liegen in der Regel zwischen 60 und 120 Euro.

Folgende Unterlagen werden für den Bauantrag benötigt:

  1. Bauantragsformular
  2. Grundriss und Baubeschreibung (oft im Prospekt enthalten)
  3. Auszug aus der Flurkarte (erhältlich beim Katasteramt)
  4. Lageplan mit angrenzenden Grundstücken (erhältlich beim Katasteramt)

 

Beachten Sie die Konsequenzen bei Nichteinhaltung:

Falls Sie eine Terrassenüberdachung ohne erforderliche Baugenehmigung errichten, können Bußgelder verhängt werden. Im schlimmsten Fall kann sogar der Abriss der Terrassenüberdachung angeordnet werden. Achten Sie daher auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften und holen Sie die erforderlichen Genehmigungen ein.

Häufige Fragen zum Bauantrag

  • In den meisten Fällen ist für Terrassendächer eine Baugenehmigung erforderlich. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie z.B. genehmigungsfreie Terrassenüberdachungen bis zu einer bestimmten Größe. Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Bauamt über die genauen Bestimmungen für Ihr Bundesland.
  • Die Bearbeitungsdauer kann je nach Bauamt und Region variieren. In der Regel dauert es einige Wochen bis mehrere Monate, bis ein Bauantrag genehmigt wird. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der Antragsstellung zu beginnen.
    • Die erforderlichen Unterlagen können je nach Bauamt unterschiedlich sein. In der Regel werden jedoch Baubeschreibungen, Bauzeichnungen, statische Berechnungen, Grundrisse, Lagepläne und gegebenenfalls Fotos verlangt. Informieren Sie sich bei Ihrem Bauamt über die genauen Anforderungen.
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  • Die Kosten für einen Bauantrag variieren je nach Bundesland und können unterschiedlich hoch sein. Die Gebühren können sich aus Verwaltungskosten, Prüfgebühren und anderen Faktoren zusammensetzen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Bauamt nach den genauen Gebührenstrukturen.
  • Das Bauen ohne erforderliche Baugenehmigung kann rechtliche Konsequenzen haben. In der Regel sind Bußgelder möglich, und im schlimmsten Fall kann der Abriss des Terrassendachs angeordnet werden. Es ist wichtig, die geltenden Vorschriften und Bestimmungen zu beachten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

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